EINBRUCHHEMMENDE TÜREN

Einbruchsdelikte sind trauriger Spitzenreiter in der Kriminalstatistik. Die meisten Einbrüche erfolgen durch die Tür. Um hier einen Riegel vorzuschieben, wurde mit der DIN V ENV 1627 (früher DIN 18 103) eine Prüfvorschrift für Türen entwickelt die heute dazu beiträgt, die Einbruchsgefahr wesentlich zu verringern. Starke Sicherheitsbeschläge, aufbohrgeschützte Sicherheitsschlösser und eine Mehrfachverriegelung der Tür auf Band- und Schlossseite bieten eine Barriere, die in den meisten Fällen nicht überwunden werden kann.

Einbruchhemmende Stahltür nach DIN V ENV 1627 (früher DIN 18 103)