


Obwohl gesetzlich schon immer gefordert, wird dem Rauchschutz oft nur eine untergeordnete Bedeutung beigemessen. Dabei sind die Gefahren und Schäden durch Rauchentwicklung im Brandfall oft größer als durch das Feuer. Die Anforderungen an Rauchschutzabschlüsse sind in der DIN 18095 Teil 1 und Teil 2 festgelegt. Es gibt im wesentlichen zwei Grundtypen: Feuerschutz- und Rauchabschluss zusammengefasst sowie die reine Rauchschutztür. Rauchschutzabschlüsse haben ein Kennzeichnungsschild, dass mindestens folgende Angaben enthält:
