ttz-Sachkundigen-Schulungen erfolgreich durchgeführt Freitag, 11. März 2011
Absolventen der ttz-Sachkundigen-Schulung "Service/Wartung für Tore"


Absolventen der ttz-Sachkundigen-Schulung "Service/Wartung für Tore"

Absolventen der ttz-Sachkundigen-Schulung "Service/Wartung für Feuer- und Rauchschutzabschlüssen"


Absolventen der ttz-Sachkundigen-Schulung "Service/Wartung für Feuer- und Rauchschutzabschlüssen"

Leider gibt es die verschiedensten Unglücksmeldungen, die im Zusammenhang mit Türen, Toren oder Feuer- und Rauchschutzabschlüssen stehen. So auch die Meldung eines Betriebsunfalls von Mitte Januar 2011, dass ein Mann von einem Schiebetor erschlagen wurde.

Nach wie vor sind viele mangelbehaftete kraftbetätigte Toranlagen und Brandschutzabschlüsse im Bestand – schätzungsweise über 10 Millionen kraftbetätigte Tore europaweit, von denen nur ca. 30-40% regelmäßig gewartet werden. Diese Anzahl ist überwiegend auf Unkenntnis des Betreibers sowie große qualitative Unterschiede durch unvollständige oder unsachgemäße Prüfung und Wartung zurückzuführen.

So stellt sich die derzeitige Situation in Deutschland wie folgt dar, dass zwar die Prüfung und Wartung von kraftbetätigten Toranlagen gesetzlich geregelt, jedoch die Verantwortung des Betreibers für deren sicheren Betrieb dem Betreiber nicht bewusst ist. Hinzu kommt, dass die Anforderungen an die Fachkompetenz einer Servicekraft sowie auszuführende Prüf- und Wartungsleistungen nur vage beschrieben sind.

Die gesetzlichen Regelungen für die Prüfung und Wartung von Brandschutzabschlüssen ist nicht eindeutig geregelt, denn die Bauordnung besagt lediglich, dass „bauliche Anlagen

… sowie ihre Teile … so instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.“ Dies impliziert zwar, dass eine Überprüfung durchzuführen ist – jedoch nicht in welchem Rhythmus und Umfang.

Daher sieht der Industrieverband Tore Türen Zargen (ttz) großen Handlungsbedarf, denn eine sichere Toranlage muss für jeden Betreiber und Nutzer das Ziel sein. Somit hat sich der ttz zur Aufgabe gemacht, den privaten sowie gewerblichen Betreiber, die Öffentlichkeit und Behörden zu sensibilisieren.

Im Rahmen der ttz-Akademie wurden entsprechende ttz-Sachkundigen-Schulungen erarbeitet, in denen qualifizierte Fachkräfte ausgebildet werden. Unabdingbare Voraussetzung der regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Brandschutzabschlüssen in Gebäuden sowie von kraftbetätigten Toranlagen, ist ein entsprechendes Qualitätsniveau im Service. Mit diesem Ziel wollen sich die Mitglieder des ttz von „Billiganbietern“ abheben und zusätzlich einen „ttz-Standard“ für mögliche Ausschreibungen setzen, bei denen ein Wartungsvertrag gemäß ttz-Vorgaben abgeschlossen wird.

So fanden Ende Februar 2011 erneut ttz-Sachkundigen-Schulungen zur Prüfung/Wartung von Feuerschutz-/Rauchschutz-Abschlüssen sowie erstmalig zur Prüfung/Wartung von kraftbetätigten Toren statt.

Die Inhalte der Schulung basieren auf dem gebündelten Know–how der ttz–Mitglieder und garantieren die notwendige Fachkenntnis über alle technischen Aspekte einer Toranlage, wie z.B. rechtliche/technische Rahmenbedingungen, Sicherheitsanforderungen/-Überprüfungen sowie saubere Dokumentation mit entsprechenden Checklisten. Die abschließende schriftliche Prüfung mit Übergabe des Zertifikates und Ausweises zum ttz-Sachkundigen, wurde von allen Teilnehmern erfolgreich abgeschlossen.

Dabei wurden die Vorteile der Schulung von den Teilnehmern klar herausgestellt: „Es werden einheitliche Standards hinsichtlich Normeninterpretation sowie Prüfung und Wartung gesetzt. Zudem erfolgt im Rahmen der Schulungen ein Erfahrungsaustausch hinsichtlich zulässiger Reparatur-/und Sanierungsmaßnahmen – ein idealer Rahmen, wo technische Normenkompetenz und Praxiserfahrung zusammen kommen.“

Nur durch eine kontinuierliche Überprüfung und Wartung der Toranlage – mindestens einmal jährlich, bei Brandschutzabschlüssen ggf. je nach Einsatzart/-ort häufiger – können Unfallrisiken und damit eine drohende Haftung des Betreibers wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sicher vermieden werden.

Bei Gebäuden mit hohem Maß an technischer/komplexer Ausstattung, so auch mit Toranlagen, ist ein Wartungsvertrag für den Anlagenbetreiber zweckmäßig. Es empfiehlt sich daher, einen Wartungsvertrag bei einem ttz-Mitgliedsunternehmen abzuschließen, denn der ausgebildete ttz-Sachkundige bietet dem Betreiber kompetente Unterstützung bei Fragen der Nach- bzw. Umrüstung der Toranlage auf den aktuellen und sicheren technischen Stand.

Fazit – der regelmäßige Service an Abschlüssen (Tür, Tor, Klappe) erhöht deren Sicherheit, Qualität und Langlebigkeit!

Weitere ttz-Sachkundigen-Schulungen sind für Mai 2011 sowie das 2. Halbjahr 2011 geplant.

 

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