

| Der Betreiber ist verantwortlich für die Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen | Freitag, 20. August 2010 |
Feuer, ein Mehrfamilienhaus brennt lichterloh - nur durch die zuverlässige Funktion der eingebauten Feuerschutztüren wurde ein Übergreifen des Feuers auf das angrenzende Treppenhaus erfolgreich verhindert und damit die Rettung der im Dachgeschoss lebenden Großfamilie ermöglicht. So oder ähnlich könnte der Bericht eines Großbrandes lauten - Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Türen, Tore und Klappen) sind daher unverzichtbare Einrichtungen im baulichen Brandschutz.Im Ernstfall verhindern sie wirkungsvoll die schnelle Ausbreitung eines Feuers und der damit einhergehenden Rauchentwicklung – und helfen so Menschenleben zu schützen. Das A und O bei Brandschutzeinrichtungen ist aber eben die zuverlässige und störungsfreie Funktion im Ernstfall. Bislang sind im deutschen Baurecht hinsichtlich Prüfung und Wartung von Brandschutzabschlüssen lediglich Türschließer und Feststellanlagen geregelt. So geben die „Besonderen Ländervorschriften über die Wartung technischer Einrichtungen in Gebäuden“ und die „Vorgaben der Bauordnung“ leider keine detaillierten Informationen zu Wartungsintervallen. Ein kompletter Feuer- bzw. Rauchschutzabschluss nach allgemein bauaufsichtlicher Zulassung besteht jedoch u. a. aus Tür- /Torblatt, Zarge, Schließmitteln, Dichtungen, Schlössern und Beschlägen. Diese Bestandteile sind elementar für die einwandfreie Funktion des Feuerschutz-/ Rauchschutz-Abschlusses, denn im Brandfall müssen alle Komponenten des Brandschutzabschlusses ihre Funktion zu hundert Prozent erfüllen. Die Erfahrung zeigt, dass zum Beispiel absenkbare Bodendichtungen deutlich früher verschleißen können als die Schließmittel und damit nicht mehr funktionstüchtig wären. Die lebensrettende Funktion des Brandschutzabschlusses ist aber bereits mit dem Ausfall einer der Komponenten nicht mehr gesichert. Feuer- bzw. Rauchschutztüren kommen in den unterschiedlichsten Gebäuden vor. So z.B. bei besonders schutzbedürftige Personen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen u. Kindergärten aber auch in Warenhäusern, Hochhäusern, Büros, Kinos, Theatern oder Stadien. Da der Verschleiß der Komponenten aufgrund der Einsatzform sehr unterschiedlich ausfallen kann, ist eine Überprüfung lediglich der Schließmittel in großen Zeitabständen keinesfalls ausreichend. In der Bauordnung (vgl. §3 BauO NRW) ist nur die allgemeine Anforderung gegeben, dass „bauliche Anlagen … sowie ihre Teile … so instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wird.“ Aus Sicht des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz) besteht aufgrund der nur allgemein gehaltenen Anforderung die Notwendigkeit, auf die Bedeutung einer regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Brandschutzabschlüssen als lebensrettende technische Einrichtungen in Gebäuden deutlich hinzuweisen. Zudem geht nach der Erstinbetriebnahme und Einweisung durch den Hersteller die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Toranlage an den Betreiber über. Das bedeutet, der Betreiber ist für die Sicherheit und damit regelmäßige Wartung der Toranlage verantwortlich. Auf die jährliche Wartung des gesamten Feuer- und/ oder Rauchschutzabschlusses mit allen Bestandteilen – vor allem der Sicherheitseinrichtungen sowie der Verschleißteile – durch einen qualifizierten Sachkundigen kann somit nicht verzichtet werden. Der ttz empfiehlt aus diesem Grunde in seiner Verbandsrichtlinie, Feuer- bzw. Rauchschutzabschlüsse regelmäßig mindestens einmal pro Jahr – spätestens aber nach 50.000 Schließungen bei Türen bzw. 2.500 Schließungen bei Toren – einer fachgerechten Sicherheitsüberprüfung und Wartung zu unterziehen. Um das Qualitätsniveau im Bereich des Service insgesamt zu heben, haben die Mitgliedsfirmen des ttz ein Schulungsprogramm entwickelt, welches der Erarbeitung und zum Nachweis der fachlichen Grundlagen qualifizierter Servicearbeiten im Bereich von Brandschutzabschlüssen dient. Daher sollten Prüfungs- und Wartungsarbeiten nur von Fachfirmen ausgeführt werden, die auf Basis der ttz-Sachkundigen-Schulung Prüfung/ Wartung von Feuer- bzw. Rauchschutzabschlüssen ausgebildet wurden. |
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