Feuerschutzabschlüsse

Feuerschutztüren und -tore sind nach DIN 4102, Teil 5 selbstschließende Abschlüsse. Sie sind graduiert nach den Brandschutzklassen T 30, T 60, T 90 und T 120. Das T steht für Türen und Tore. Die Zahlen geben an, wieviel Minuten der Feuerschutzabschluss im Ernstfall mindestens dem Brand Stand halten muss. Die Unterscheidung zwischen Klappen, Türen und Toren ist in der DIN 4102 Teil 18 geregelt. Folgende Feuerschutzabschlüsse werden von den Unternehmen produziert:

Feuerschutztür
  • Einflügelige Feuerschutzklappen
  • Ein- und zweiflügelige Türen
  • Schiebetüren und-tore
  • Hubtüren und -tore
  • Rolltüren und -tore
  • Falttore
  • Abschlüsse von bahngebundenen Förderanlagen

Feuerschutztüren müssen der DIN 18082, Teil 1 und Teil 3 entsprechen oder aber bauaufsichtlich zugelassen sein. Die Herstellung von Feuerschutzabschlüssen ist laut Bauordnungsrecht einer laufenden Überwachung zu unterziehen. Industriell gefertigte Feuerschutzabschlüsse werden von der Gütegemeinschaft Tore Türen Zargen (ttz) aus Stahl e.V. bereits seit 1962 neutral, unter Mitwirkung eines anerkannten Prüfinstituts überwacht.